Ich bin Vertragstherapeut der BVA, SVA, VA und Wahltherapeut für alle GKK`s, KFA etc.
Genereller Ablauf
Für die Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Damit ein Teil des Honorars von der Krankenkasse rückerstattet werden kann, muss diese Verordnung vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden. Eine Ausnahme bilden Versicherte der ÖGK und der BVAEB – hier ist derzeit keine Bewilligung erforderlich.
Auf der Verordnung für eine physiotherapeutische Behandlung sollte Folgendes angeführt sein:
10 × Physiotherapie à 60 Minuten
10 × Heilmassage à 15 Minuten
Die Dauer einer physiotherapeutischen Behandlungseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten.
Je nach verordneter Therapie und Krankenkasse ist eine teilweise Rückerstattung des Honorars pro Therapieeinheit möglich.
Verbleibende Restkosten können von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden.
Kosten & Tarife
Physiotherapie: xxx €
Erste Therapie-Einheit
Bitte mitbringen:
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die chefärztlich bewilligte Verordnung
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aktuelle Befunde (Röntgen, MRT, Blutbefunde)
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bequeme Kleidung
Termingestaltung & Absagen
Ich bearbeite Ihre Terminanfrage persönlich innerhalb von 48 Stunden. (Termin vereinbaren)
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vor Therapiebeginn telefonisch oder per E-Mail ab.
Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können und es mir nicht möglich sein, den Termin an einen anderen Patienten weiterzugeben, behalte ich mir vor, die versäumte Therapieeinheit in Rechnung zu stellen.
